VdK Obergrombach
Ausweispflicht für Klinikpatienten
Krankenhäuser müssen sich vor
einer Behandlung eines Patienten dessen Ausweis zeigen lassen. Ohne
Identitätsprüfung riskieren sie, kein Geld von der Kasse zu
bekommen. So entschied kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in
seiner Entscheidung Az.: B 3 KR 19/07 R. Im Gegensatz zu Arztpraxen
dürften sich Kliniken nicht allein auf die Versichertenkarte des
Patienten verlassen, sondern müssten sich auch einen
Lichtbildausweis vorlegen lassen, um einen etwaigen Missbrauch
verhindern zu können. Im zu Grunde liegenden Fall war unbemerkt
eine fremde Versichertenkarte vor der Behandlung im Krankenhaus
vorgelegt worden. Nach Auffassung der BSG- Richter müsse die
Krankenversicherung für diese Behandlung nicht aufkommen.
In allen sozialrechtlichen
Angelegenheiten berät der Sozialverband VdK im Rahmen seiner
Sprechstunden und Außensprechtage. Mitglieder werden auch bei
sozialrechtlichen Streitfällen juristisch vertreten.
Sprechzeiten in Ubstadt-Weiher:
Erstberatung und Hilfe bei Antragstellung im Schwerbehindertenrecht
(Versorgungsamt): montags, mittwochs, freitags, 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten des
Sozialrechtsreferenten: jeweils am- 1. und 3. Mittwoch des Monats, 8
bis 12 Uhr, 3. Mittwoch im Monat, 13.30 bis 15.30 Uhr, nur nach
telefonischer Vereinbarung in der VdK-Geschäftsstelle,
Bruchsaler Str. 5B, 76698 UbstadtWeiher, Tel. und Fax 07251/300042,
Internet: www.vdk-kv-bruchsal.de.
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