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Montag, 06.10.2008

VdK Obergrombach

Ausweispflicht für Klinikpatienten

Krankenhäuser müssen sich vor einer Behandlung eines Patienten dessen Ausweis zeigen lassen. Ohne Identitätsprüfung riskieren sie, kein Geld von der Kasse zu bekommen. So entschied kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung Az.: B 3 KR 19/07 R. Im Gegensatz zu Arztpraxen dürften sich Kliniken nicht allein auf die Versichertenkarte des Patienten verlassen, sondern müssten sich auch einen Lichtbildausweis vorlegen lassen, um einen etwaigen Missbrauch verhindern zu können. Im zu Grunde liegenden Fall war unbemerkt eine fremde Versichertenkarte vor der Behandlung im Krankenhaus vorgelegt worden. Nach Auffassung der BSG- Richter müsse die Krankenversicherung für diese Behandlung nicht aufkommen.

In allen sozialrechtlichen Angelegenheiten berät der Sozialverband VdK im Rahmen seiner Sprechstunden und Außensprechtage. Mitglieder werden auch bei sozialrechtlichen Streitfällen juristisch vertreten.

Sprechzeiten in Ubstadt-Weiher: Erstberatung und Hilfe bei Antragstellung im Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt): montags, mittwochs, freitags, 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten des Sozialrechtsreferenten: jeweils am- 1. und 3. Mittwoch des Monats, 8 bis 12 Uhr, 3. Mittwoch im Monat, 13.30 bis 15.30 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung in der VdK-Geschäftsstelle, Bruchsaler Str. 5B, 76698 UbstadtWeiher, Tel. und Fax 07251/300042,

Internet: www.vdk-kv-bruchsal.de.

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